Nachdem die Verordnungen der Bundesländer in den letzten Wochen angepasst wurden, veröffentlichte nun auch die Neuapostolische Kirche Süddeutschland neue Regelungen für das innerkirchliche Leben.
Ein wesentliches Element der neuen Regelungen ist, dass eine 2G- oder 3G-Regelung keine Anwendung für den Besuch der Gottesdienste findet. Bezirksapostel Michael Ehrich schreibt dazu an die Gemeinden: „Das Grundrecht der Religionsausübung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Mir ist es wichtig, dass wir dieses Recht nicht durch einschränkende Maßnahmen schmälern und dass wir allen, die den Gottesdienst besuchen wollen, dies auch weiterhin ermöglichen.“ (Quelle NAK Süddeutschland)
Eine genauere Übersicht zu den Regelungen finden Sie hier.