Die Neuapostolische Kirche aktualisiert ihr Hauptlehrwerk. Das hat die internationale Bezirksapostelversammlung während ihrer jüngsten Sitzung beschlossen.
Die Kirche steht nicht still. Und so entwickelte sich die neuapostolische Lehre auch nach der Veröffentlichung des Katechismus im Jahr 2012 stetig weiter. Die größten Änderungen haben sich beim Amtsverständnis mit der Strukturreform von 2019 und der Einführung der Frauenordination im Jahr 2023 ergeben. Zudem wurden Lehraussagen präzisiert und Klarstellungen publiziert.
Relevante Neuerungen sollen nun in den Katechismus eingearbeitet werden. Dazu legte die Bezirksapostelversammlung während ihrer Sitzung in Accra (Ghana) ein entsprechendes Verfahren fest und berief eine 16-köpfige Projektgruppe für die Vorarbeiten. Welche Anpassungen im Katechismus final vorgenommen werden, entscheiden die Bezirksapostel und der Stammapostel.
Zuständigkeiten vorgestellt
Federführend bei dem Projekt ist die sogenannten Koordinationsgruppe, die die Entscheidungsfindung der Bezirksapostelversammlung in geistlichen Fragen vorbereitet. Die Gruppe war kürzlich neu besetzt worden und stellt sich nun dem obersten Beschlussgremium der Neuapostolischen Kirche mit ihren Zuständigkeiten vor.
Für theologische Themen zeichnet demnach Stammapostel Jean-Luc Schneider verantwortlich. Referent für Glaubenslehre ist Bezirksapostel Peter Lambert (Afrika-Süd). Um „Gemeindeleben“ kümmert sich Bezirksapostelhelfer Helge Mutschler (Nord- und Ostdeutschland), um „Gemeindeleitung“ Bezirksapostel Thomas Deubel (Schweiz) und um organisatorische Aspekte wie Kirchenbau und Mitgliederentwicklung Bezirksapostel Stefan Pöschel (Westdeutschland).