Nach dreijähriger Planungszeit wurde am Freitag, den 04.07., um 15 Uhr, auf dem Buchloer Friedhof eine besondere Grab- und Gedenkstätte feierlich eingeweiht und gesegnet: das Sternenkindergrab. Unter dem einfühlsamen Motto "Auch wenn deine kleinen Füße die Erde nie berührten, so sind deine Spuren immer noch da" bietet dieser neue Ort nun verwaisten Eltern und Familien einen Raum für Trauer, Abschied und Andenken.
Die Eröffnung des Sternenkindergrabes bedeutet, dass auch die kleinsten Menschenleben zukünftig eine Bestattung erhalten, die ihrer einmaligen Würde gerecht wird – selbst nach einem so kurzen Dasein. Die Feier war ein bewegender Moment für die Gemeinschaft und wurde von zahlreichen Buchloerinnen und Buchloern, Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung sowie einem Kreis von christlichen und weltlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern begleitet. Der Chor der Neuapostolischen Kirche Buchloe sorgte für eine würdige musikalische Umrahmung.
Seit 2017 gibt es eine erweiterte Regelung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten oder stillen Geburten. Als Sternenkinder werden Embryonen und Föten bezeichnet, die versterben, bevor sie 500 Gramm wiegen oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben. Eltern von Sternenkindern, die weniger als 500 Gramm wiegen, können diese beim Standesamt eintragen lassen. Dies gibt den Kindern einen Namen und eine Existenz.
Der Begriff 'Sternenkinder' leitet sich von der Vorstellung ab, dass diese Kinder den Himmel erreichen, bevor sie das Licht der Welt erblicken durften.
Die erste Beisetzung der seit 2017 in Buchloe zur Welt gekommenen und verstorbenen Sternenkinder wird zu einem gesonderten Termin stattfinden.